Zielgruppe:

Die heilpädagogische Praxis richtet sich an Kinder im Alter von 2 bis 11 Jahren (4. Klasse), welche aufgrund von …

  • Entwicklungsverzögerungen
  • Verhaltensauffälligkeiten bzw. -störungen 
  • und/oder drohender Behinderungen
  • sozial-emotionalen Auffälligkeiten
  • Wahrnehmungsschwierigkeiten
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsschwierigkeiten
  • Auffälligkeiten bei Grob- und Feinmotorik

in besonderen Lebenssituationen eine individuelle Unterstützung, Begleitung und Förderung benötigen. 

Jedes Familiensystem und das soziale Umfeld hat ihre eigenen Herausforderungen, die sich in vielseitigen Aufgaben zeigen. Hier steht die heilpädagogische Praxis beratend zur Seite. 

In der täglichen heilpädagogischen Praxis ist das Ziel, Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten, drohenden Beeinträchtigungen oder Behinderung im körperlichen, geistigen, sprachlichen, seelischen oder sozialen Bereich zu unterstützen, 
 

Folgende Leistungen werden in der Heilpädagogischen Praxis angeboten:

  • Isolierte Heilpädagogische Maßnahmen
  • Mobiler Heilpädagogischer Fachdienst 
  • Elternberatung und Begleitung
  • Beratungs- und Fortbildungsangebote
  • Individuelle Begleitung und Unterstützung von Kinder und Eltern  

Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachkräften

Jeder Austausch zwischen anderen Institutionen und/oder Fachkräfte ist eine vorherige Verschwiegenheitsentbindung mit den Eltern in schriftlicher Form zu tätigen. 

  • KiTa Mitarbeitende
  • Lehrkräfte
  • Ärzte
  • Therapeuten
  • Heilpädagogische Praxen
  • Frühförderstellen

 Finanzierung: 

Das unverbindliche und kostenlose Beratungsgespräch/Erstgespräch findet am Anfang der Zusammenarbeit statt. Hier lernen wir uns gegenseitig kennen. Gemeinsam werden alle weiteren Rahmenbedingungen und der Ablauf besprochen.

Im Vorschulalter bis zum Eintritt in die Schule übernimmt die Kosten der Bezirk Oberbayern.

  • Der Antrag kann ohne ein Gutachten gestellt werden. Hat das Kind bereits ärztliche oder therapeutische Berichte oder einen Entwicklungsbericht von der KiTa, KiTa-Platz Buchungsbeleg, sollten diese zum Antrag hinzugefügt werden. 

Im Schulalter trägt die Kosten das zuständige Amt für Jugend und Familie (Jugendamt). 

  • Hier wird zum Antrag ein Kinder- und Jugendpsychiatrisches Gutachten benötigt. 

 

Ich unterstütze Sie gerne bei den Antragsformalitäten. 

Eine Privat-Finanzierung für heilpädagogische Förderung ist möglich. 

 

 

 

 

© Urheberrecht bei Jutta Michel . Alle Rechte vorbehalten. 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.