Die heilpädagogische Praxis richtet sich an Kinder im Alter von 2 bis 11 Jahren (4. Klasse), welche aufgrund von …
in besonderen Lebenssituationen eine individuelle Unterstützung, Begleitung und Förderung benötigen.
Jedes Familiensystem und das soziale Umfeld hat ihre eigenen Herausforderungen, die sich in vielseitigen Aufgaben zeigen. Hier steht die heilpädagogische Praxis beratend zur Seite.
In der täglichen heilpädagogischen Praxis ist das Ziel, Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten, drohenden Beeinträchtigungen oder Behinderung im körperlichen, geistigen, sprachlichen, seelischen oder sozialen Bereich zu unterstützen,
Folgende Leistungen werden in der Heilpädagogischen Praxis angeboten:
Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachkräften
Jeder Austausch zwischen anderen Institutionen und/oder Fachkräfte ist eine vorherige Verschwiegenheitsentbindung mit den Eltern in schriftlicher Form zu tätigen.
Finanzierung:
Das unverbindliche und kostenlose Beratungsgespräch/Erstgespräch findet am Anfang der Zusammenarbeit statt. Hier lernen wir uns gegenseitig kennen. Gemeinsam werden alle weiteren Rahmenbedingungen und der Ablauf besprochen.
Im Vorschulalter bis zum Eintritt in die Schule übernimmt die Kosten der Bezirk Oberbayern.
Im Schulalter trägt die Kosten das zuständige Amt für Jugend und Familie (Jugendamt).
Ich unterstütze Sie gerne bei den Antragsformalitäten.
Eine Privat-Finanzierung für heilpädagogische Förderung ist möglich.
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